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    Pflegecheck24

    Spitex-Verordnung: Schritt-für-Schritt Anleitung

    7 Min.18.8.2025
    18.8.2025
    Pflegewissen
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    Spitex-Verordnung: Schritt-für-Schritt Anleitung

    7 Min. Lesezeit

    Die Spitex-Verordnung wird in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger. Bereits 2022 waren 458.578 Menschen auf ambulante Pflegedienste angewiesen – ein dramatischer Anstieg gegenüber den 190.000 Personen im Jahr 2011.

    Die ambulante Pflege umfasst sowohl medizinische als auch pflegerische und sogar hauswirtschaftliche Leistungen. Jedoch stellt sich für viele Betroffene und Angehörige die Frage: Wie beantrage ich eine ärztliche Spitex-Verordnung richtig? Während der Prozess zunächst kompliziert erscheinen mag, lässt er sich mit der richtigen Anleitung gut bewältigen.

    Gute Pflege kostet Geld. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Tarife für kassenpflichtige Leistungen bundesweit durch die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt sind, während die Patientenbeteiligung je nach Kanton variiert.

    In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Spitex-Verordnung korrekt beantragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Finanzierung funktioniert. Wir geben Ihnen alle Informationen an die Hand, die Sie benötigen, um diesen Prozess erfolgreich zu meistern.

    Was ist eine Spitex-Verordnung und wann wird sie benötigt?

    Die ärztliche Spitex-Verordnung stellt die rechtliche Grundlage für die Übernahme der Pflegekosten durch die Krankenkasse dar. Ohne dieses wichtige Dokument werden die Kosten für pflegerische Leistungen nicht von der Krankenkasse getragen.

    Definition und Zweck der ärztlichen Spitex-Verordnung

    Die Spitex-Verordnung ist ein offizieller ärztlicher Auftrag, der die medizinische Notwendigkeit der Pflege bestätigt und als Formular "Ärztlicher Spitex-Auftrag / Anordnung" bezeichnet wird. Dieses Dokument kann von Ärzten und Spitex-Organisationen heruntergeladen werden. Der Hauptzweck besteht darin, die medizinische Notwendigkeit zu dokumentieren und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen. Nach der Ausstellung gilt die Verordnung je nach Bedarf für drei bis sechs Monate

    Unterschied zwischen Grundpflege, Behandlungspflege und AÜP

    Die Spitex-Leistungen werden in drei Hauptkategorien unterteilt:

    • Grundpflege: Umfasst elementare Pflegeleistungen zur Sicherung der persönlichen Hygiene und des körperlichen Wohlbefindens. Dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei der Nahrungsaufnahme sowie Unterstützung bei Bewegungsübungen Diese Leistungen werden oft von Pflegehilfskräften durchgeführt.
    • Behandlungspflege: Beinhaltet medizinisch ausgerichtete Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen, Blutdruckmessungen und Medikamentenverabreichung. Diese müssen ärztlich verordnet werden und werden von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
    • Akut- und Übergangspflege (AÜP): Diese spezielle Form wird nach einem Spitalaufenthalt beansprucht, um einen zeitlich befristeten Nachsorgebedarf abzudecken. Sie muss im Spital ärztlich angeordnet werden und ist auf maximal zwei Wochen begrenzt.

    Wann ist eine Verordnung notwendig?

    Grundsätzlich benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für alle medizinischen Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen oder Pflege nach einem Spitalaufenthalt. Bei der Behandlungspflege ist die ärztliche Verordnung zwingend erforderlich.

    Im Gegensatz dazu können nicht-medizinische Leistungen wie Haushaltshilfe auch ohne Verordnung erbracht werden, diese sind allerdings nicht in der Grundversicherung enthalten.

    Bevor die Spitex tätig wird, erfolgt zunächst eine Bedarfsabklärung durch eine Fachperson. Diese ist bei pflegerischen Leistungen gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Anschließend holt die Spitex die schriftliche ärztliche Verordnung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt ein.

    Voraussetzungen für die Verordnung

    Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse müssen bei der Spitex-Verordnung bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese variieren teilweise je nach Kanton und Art der benötigten Pflegeleistung.

    Wer darf eine Spitex-Verordnung ausstellen?

    Traditionell dürfen Hausärztinnen und Hausärzte sowie das behandelnde medizinische Personal im Spital eine Spitex-Verordnung ausstellen. Die Verordnung wird auf einem speziellen Formular "Ärztlicher Spitex-Auftrag / Anordnung" dokumentiert, das bei den Spitex-Organisationen erhältlich ist.

    Allerdings gibt es eine wichtige Neuerung: Seit dem 1. Juli 2024 dürfen diplomierte Pflegefachpersonen bestimmte Pflegeleistungen, insbesondere der Grundpflege, selbst anordnen und zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen – ohne dass ein Arzt den Pflegebedarf bestätigen muss. Diese Änderung ist Teil der Umsetzung der Pflegeinitiative und würdigt die Fachkompetenz der Pflegefachpersonen.

    Welche medizinischen oder pflegerischen Gründe müssen vorliegen?

    Grundsätzlich gilt: Alle Spitex-Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Bei fehlender medizinischer Notwendigkeit besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherungen.

    Für die Behandlungspflege benötigt man weiterhin eine ärztliche Verordnung. Die Pflegefachperson muss den Bedarf fachlich abklären und dokumentieren. Bei einem erwarteten Pflegeaufwand von 60+ Stunden pro Quartal muss zudem die Bedarfsmeldung innerhalb von acht Arbeitstagen dem Krankenversicherer eingereicht werden.

    Regionale Unterschiede: Spitex-Verordnung Zürich, Aargau, Luzern

    Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich teilweise erheblich:

    • Aargau: Hier sind die Gemeinden für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots zuständig. Der Kanton hat spezifische Regelungen zur Betriebsbewilligung von Spitex-Organisationen festgelegt. Die Patientenbeteiligung beträgt 20% des höchsten Pflegebeitrags, maximal 15,35 CHF pro Tag (Stand 2022).
    • Luzern: Im Kanton Luzern müssen Spitex-Organisationen eine ärztliche Anordnung haben, um Leistungen zu erbringen. Das Formular für die Bedarfsmeldung muss bei höherem Pflegeaufwand innerhalb definierter Fristen eingereicht werden.
    • Schwyz: Hier darf die ärztliche Verordnung für maximal 3 Monate, bei Langzeitpatienten für maximal 6 Monate ausgestellt werden. Die Akut- und Übergangspflege kann nur von einem Spitalarzt unmittelbar nach einem Spitalaufenthalt für höchstens 14 Tage verordnet werden.

    Trotz kantonaler Unterschiede gilt schweizweit: Ohne gültige Verordnung besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

    So beantragen Sie die Spitex-Verordnung Schritt für Schritt

    Der praktische Prozess zur Beantragung einer Spitex-Verordnung folgt einem strukturierten Ablauf. Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass die Pflegeleistungen zeitnah beginnen und von der Krankenkasse übernommen werden.

    1. Bedarf erkennen und mit Hausarzt besprechen

    Zunächst sollten Sie oder Ihre Angehörigen den Pflegebedarf erkennen und diesen mit dem Hausarzt besprechen. Bei diesem Gespräch werden grundlegende medizinische Bedürfnisse evaluiert. Offenheit ist hierbei entscheidend – spielen Sie nicht den Helden, sondern beschreiben Sie die tatsächliche Situation ohne falsche Scham.

    2. Ärztliche Verordnung ausfüllen lassen (inkl. Formularhinweis)

    Anschließend stellt der Arzt die Spitex-Verordnung aus. Hierfür wird das offizielle Formular "Ärztlicher Spitex-Auftrag / Anordnung" verwendet, das Ärzte und Spitex-Organisationen herunterladen können. Der Arzt konkretisiert auf Seite 1 des zweiteiligen Formulars den Auftrag an die Spitex und die Verordnungsperiode.

    3. Spitex kontaktieren und Verordnung einreichen

    Sobald die ärztliche Verordnung vorliegt, nehmen Sie Kontakt mit einer Spitex-Organisation auf. Es können grundsätzlich alle Personen Spitex kontaktieren und Hilfe anfordern. Die Spitex erhält die ärztliche Verordnung und leitet diese an die Versicherung weiter.

    4. Pflegebedarf wird durch Fachperson abgeklärt

    Eine Fachperson der Spitex klärt nun den genauen Bedarf bei Ihnen zu Hause ab. Diese Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Krankenkasse bezahlt. Sie erfolgt fast flächendeckend mit standardisierten interRAI-Instrumenten . Die Spitex-Zuständige quantifiziert auf Seite 2 des Formulars den voraussichtlichen Pflegeaufwandund informiert den Arzt darüber. Wenn der Arzt nicht binnen acht Arbeitstagen interveniert, gilt der Pflegeaufwand als akzeptiert.

    5. Start der Pflegeleistungen nach Genehmigung

    Schließlich muss die Bedarfsabklärung innerhalb von drei Wochen bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit diese die Kosten übernimmt. Bei einem voraussichtlichen Bedarf von mehr als 60 Stunden pro Quartal sendet die Spitex zu Beginn der Pflege ein ausgefülltes Formular an die Krankenversicherung. Wenn diese nicht binnen acht Arbeitstagen interveniert, akzeptiert sie den Pflegeaufwand. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse beginnen die Pflegeleistungen gemäß dem erstellten Pflegeplan.

    Kosten und Finanzierung der Spitex-Leistungen

    Die finanzielle Seite der Spitex-Leistungen wirft für viele Fragen auf. Die Gesamtkosten für die Kantone belaufen sich auf knapp 2 Milliarden CHF pro Jahr.

    Was zahlt die Krankenkasse?

    Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Bedarfsabklärung sowie ärztlich verordnete Pflegeleistungen gemäß KVG. Voraussetzung ist allerdings, dass die durchführende Organisation von der Krankenkasse anerkannt ist. Bei Personen unter 18 Jahren sowie bei Unfällen trägt die obligatorische Unfallversicherung die Kosten.

    Patientenbeteiligung und kantonale Unterschiede

    Die Patientenbeteiligung variiert je nach Kanton erheblich:

    • Zürich: 7,65 CHF pro Tag
    • Basel-Landschaft: 8,00 CHF pro Tag
    • Aargau und Solothurn: bis zu 15,35 CHF pro Tag

    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Beteiligung befreit.

    Unterschiede zwischen kassenpflichtigen und nicht gedeckten Leistungen

    Kassenpflichtige Leistungen umfassen die ärztlich verordnete Pflege sowie die Bedarfsabklärung. Nicht-kassenpflichtige Leistungen, etwa hauswirtschaftliche Dienste, müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden.

    Spitex Haushaltshilfe Kosten im Überblick

    Die Kosten für Haushaltshilfe schwanken zwischen 35 und 70 CHF pro Stunde. Zudem erheben viele Organisationen eine Wegpauschale von 5-15 CHF pro Einsatz .

    Zusatzversicherungen und Unterstützungsangebote

    Für hauswirtschaftliche Leistungen können private Zusatzversicherungen aufkommen. Bei finanziellen Engpässen helfen möglicherweise Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Niemand sollte aufgrund einer Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig werden – dies ist gesetzlich verankert.

    Schlussfolgerung

    Die richtige Beantragung einer Spitex-Verordnung kann zunächst komplex erscheinen, dennoch lässt sich der Prozess mit den richtigen Informationen erfolgreich bewältigen. Besonders wichtig bleibt die frühzeitige Erkennung des Pflegebedarfs sowie das offene Gespräch mit dem Hausarzt. Danach folgt die korrekte Ausstellung der Verordnung, die Kontaktaufnahme mit der Spitex-Organisation und schließlich die professionelle Bedarfsabklärung.

    Hinsichtlich der Kosten müssen Sie wissen, dass die Grundversicherung ärztlich verordnete Pflegeleistungen übernimmt, während die Patientenbeteiligung je nach Kanton variiert. Hauswirtschaftliche Dienste werden allerdings nicht automatisch gedeckt, weshalb eine Zusatzversicherung sinnvoll sein kann.

    Bedenken Sie zudem, dass seit Juli 2024 auch diplomierte Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen selbständig anordnen dürfen – eine bedeutsame Erleichterung im Verordnungsprozess.

    Abschließend sei darauf hingewiesen: Niemand sollte aufgrund von Pflegebedürftigkeit in finanzielle Not geraten. Verschiedene Unterstützungsangebote wie Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV können bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Mit den Informationen aus diesem Leitfaden können Sie oder Ihre Angehörigen den Antragsprozess selbstbewusst angehen und die benötigte Pflege sicherstellen.

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